loading
jetzt Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

+43 463 512 737
jetzt Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Klasse B - Vollausbildung

Bei der Vollausbildung absolvieren Sie die gesamte praktische Ausbildung bei uns in der Fahrschule. Alternativ dazu können Sie die duale Ausbildung - also die Ausbildung mit einem privaten Fahrlehrer - wählen.


Umfang der Vollausbildung Klasse B:

    • 32 Theorieeinheiten
    • 6 praktische Fahrlektionen
    • 6 praktische Lektionen Hauptschulung nach Bedarf*
    • 5 praktische Lektionen Perfektionsschulung
    • 1 praktische Lektion Prüfungsvorbereitung

Die in den 18 praktischen Stunden vermittelten Lehrinhalte finden Sie im Basislehrplan B bei den Downloads.

BV – Vorgezogene Lenkerberechtigung (vormals L17)

Mit der BV-Ausbildung können Sie bereits ab einem Alter von 15,5 Jahren die Führerscheinausbildung absolvieren.

Der Ablauf der BV-Führerscheinausbildung:

  • Mit 15,5 Jahren können Sie mit der Ausbildung beginnen.
  • Sie müssen 26 theoretische und 12 praktische Fahrstunden absolvieren
  • Es muss eine theoretische Einweisung der Begleiter erfolgen.
  • Für 26 theoretischen und 12 praktischen Fahrstunden erhalten Sie eine Bestätigung. Die Behörde stellt aufgrund dieser Bestätigung einen Bescheid für die Ausbildungsfahrt aus, der 18 Monate gültig ist.
  • Nach 1.000 km Ausbildungsfahrt erfolgt eine begleitende Schulung in der Fahrschule.
  • Nach 2.000 km findet die nächste begleitende Schulung statt.
  • Nach 3.000 km erfolgt die Perfektionsschulung, die aus 3 weiteren praktischen Fahreinheiten mit dem Fahrschulfahrzeug besteht.
  • Nach dem absolvierten Theoriekurs erfolgt die Computerprüfung.
  • Zur praktische Prüfung können Sie dann mit vollendetem 17. Lebensjahr und dem Nachweis über 3.000 km Ausbildungsfahrt antreten.

Voraussetzungen – Schüler und Begleiter:

    • Schüler dürfen mit den Ausbildungsfahrten 6 Monate vor dem 16. Lebensjahr beginnen.
    • Der Begleiter ist meist eine nahestehende Person, z. B. ein Elternteil. Es sind auch 2 Begleiter möglich.
    • Jeder der gewählten Begleiter muss mindestens 7 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein.
    • Weiters muss jeder Begleiter nachweisen, dass er oder sie die letzten 3 Jahre vor Antragsstellung Fahrzeuge der Klasse B unfallfrei gelenkt hat.
    • Begleiter kommt nur dann in Frage, wenn keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Kraftfahrgesetz (KFG) innerhalb der letzten 3 Jahre vorliegen.

Kennzeichnungsvorschrift: Das Ausbildungsfahrzeug muss vorne und hinten gekennzeichnet sein. Die Schilder oder Aufkleber (L17 in blau) erhalten Sie bei uns in der Fahrschule.

Für Fahrer und Begleiter gilt Alkoholverbot!
Maximal 0,1 Promille bzw. 0,05 mg/l Alkohol in der Atemluft sind die oberste Grenze.

Weiters müssen die Begleiter darauf achten, dass alle Verkehrsvorschriften eingehalten werden und sie dürfen den Schüler nicht in Situationen bringen, denen er nicht gewachsen ist!

Duale Ausbildung (L-Übungsfahrt)

Bei der dualen Ausbildung absolvieren Sie einen Teil der praktischen Ausbildung in der Fahrschule, die restliche Ausbildung wird mit einer Privatperson durchgeführt.

Frühester Ausbildungsbeginn: 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.

Voraussetzung für Begleiter:

  • 7 Jahre Führerschein Klasse B
  • die letzten 3 Jahre unfallfreie Fahrt
  • Naheverhältnis zum Schüler.

Die duale Ausbildung umfasst:

  • 32 Theorieeinheiten
  • 6 praktische Fahrlektionen (Fahrlehrer)
  • 1 theoretische Einweisung mit Begleiter (Bescheid 18 Monate gültig)
  • 1.000 km mit Begleiter (eigenes KFZ)
  • 1 Beobachtungsfahrt (Begleiter und Fahrlehrer)
  • 5 praktische Fahrlektionen (Fahrlehrer)

Wenn Sie den Theoriekurs abgelegt haben, können Sie Computerprüfung antreten. Die praktische Prüfung können Sie frühestens mit vollendetem 18. Lebensjahr ablegen.

Die praktische Prüfung findet mit Ihrem Begleiter und im eigenen Fahrzeug statt.

Mehrphasenausbildung

Nach der klassischen Führerscheinausbildung schließt innerhalb des ersten Jahres der Probeführerscheinzeit eine  "Post Graduate Ausbildung" an, die aus 3 Teilen besteht. Das heißt, nach Erhalt des Führerscheins müssen Sie innerhalb eines Jahres folgende Ausbildungsmodule (Mehrphasen) absolvieren: 

Klasse B:  
Nach 2 - 4 Monaten 1. Perfektionsfahrt (Feedbackfahrt), 1 Fahrstunde, 1 Theoriestunde
Nach 3 - 9 Monaten Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gespräch
Nach 6 - 12 Monaten 2. Perfektionsfahrt

Klasse L17:  
Nach 3 - 9 Monaten Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gespräch
Nach 6 - 12 Monaten Perfektionsfahrt (Feedbackfahrt), 1 Fahrstunde, 1 Theoriestunde
Klasse A:  
Nach 2 - 12 Monaten Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gespräch
Nach 4 - 14 Monaten Perfektionsfahrt (Feedbackfahrt)

Zobernig – Die Fahrschule

Paradeisergasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee

 +43 463 512 737
 +43 463 512 737-15
 fahrschule@zobernig.at

Bürozeiten

Mo – Do 9.00 – 12.00 Uhr
Mo – Do 13.00 – 18.00 Uhr
Fr 9.00 – 16.00 Uhr