Ab 01.01.2010 Kärntner Jugendstartgeld
Anträge können ab 1.1.2010 beim Jugendreferat der Ktn. Landesregierung gestellt werden
50 % der Führerscheinkosten werden refundiert
Vorraussetzungen:
österreichischer Staatsbürger bzw. EU-Bürger (5Jahre Hauptwohnsitz in Kärnten)
Antragstellung zwischen dem 18. und 19. Lebensjahr
